Ich denke es ist an der Pflicht als Bürger der Bundesrepublik sich an dieser Petition zu beteiligen.
Es wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf erstellt, der nun durch den Bundestag seinen Weg geht. Dieser Entwurf ist meiner Meinung nach nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und unserer Auffassung eines Rechtsstaats vereinbar.
Bei dem Thema kollidieren natürlich zwei Grundrechte, das Grundrecht auf Unversehrtheit und das Grundrecht auf Freiheit, auch bei der Kommunikation. Wenn immer zwei Grundrechte in Einklang gebracht werden müssen geht dieses nur über die Abschätzung des Eingriffs und dessen Folgen. Hier ist die oberste Maxime unseres Grundgesetzes den möglichst zu treffensten und am wenigsten diskriminierenden Eingriff vorzunehmen. Genau das aber leistet der Gesetzesentwurf nicht.
Desweiteren wird eine Behörde der Exekutive zum Verwalter einer geheimen Liste gemacht. Eine rechtsstaatliche Überprüfung der Einträge dieser Liste ist genauso wenig erlaubt, wie die Information von evtl. Betroffener. Man weiss also weder wer draufsteht und falls man ggf. selbst auf der Liste stehen würde, hätte man kein rechtsstaatliches Mittel um dies Überprüfen zu lassen. Doch die Exekutive bekommt noch mehr Macht in die Hand, da die Zugriffe auf die gesperrten Inhalte live an diese übertragen werden sollen und damit einen Anfangsverdacht mit weitreichenden Folgen, wie zB. einer Hausdurchsuchung angenommen werden kann. Es ist kein Überprüfung der Judikative vorgesehen. Damit wird die Gewaltenteilung, welche von den Vätern des Grundgesetzes als wichtiger Punkt in unserer Verfassung aufgenommen, komplett aufgehoben.

Ich kann daher nur jeden Bundesbürger dazu aufrufen, dies nicht hinzunehmen und sich der Petition anzunehmen und diese mitzuzeichnen.

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Hier kann man die Petition mitzeichnen

Mehr zu diesem Thema:
Warum es um Zensur gehtIch denke es ist an der Pflicht als Bürger der Bundesrepublik sich an dieser Petition zu beteiligen.
Es wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf erstellt, der nun durch den Bundestag seinen Weg geht. Dieser Entwurf ist meiner Meinung nach nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und unserer Auffassung eines Rechtsstaats vereinbar.
Bei dem Thema kollidieren natürlich zwei Grundrechte, das Grundrecht auf Unversehrtheit und das Grundrecht auf Freiheit, auch bei der Kommunikation. Wenn immer zwei Grundrechte in Einklang gebracht werden müssen geht dieses nur über die Abschätzung des Eingriffs und dessen Folgen. Hier ist die oberste Maxime unseres Grundgesetzes den möglichst zu treffensten und am wenigsten diskriminierenden Eingriff vorzunehmen. Genau das aber leistet der Gesetzesentwurf nicht.
Desweiteren wird eine Behörde der Exekutive zum Verwalter einer geheimen Liste gemacht. Eine rechtsstaatliche Überprüfung der Einträge dieser Liste ist genauso wenig erlaubt, wie die Information von evtl. Betroffener. Man weiss also weder wer draufsteht und falls man ggf. selbst auf der Liste stehen würde, hätte man kein rechtsstaatliches Mittel um dies Überprüfen zu lassen. Doch die Exekutive bekommt noch mehr Macht in die Hand, da die Zugriffe auf die gesperrten Inhalte live an diese übertragen werden sollen und damit einen Anfangsverdacht mit weitreichenden Folgen, wie zB. einer Hausdurchsuchung angenommen werden kann. Es ist kein Überprüfung der Judikative vorgesehen. Damit wird die Gewaltenteilung, welche von den Vätern des Grundgesetzes als wichtiger Punkt in unserer Verfassung aufgenommen, komplett aufgehoben.

Ich kann daher nur jeden Bundesbürger dazu aufrufen, dies nicht hinzunehmen und sich der Petition anzunehmen und diese mitzuzeichnen.

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Hier kann man die Petition mitzeichnen

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Warum es um Zensur geht